Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) können die Gemeinden zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus dem zeichnerischen Teil (Teil A) und den schriftlichen Festsetzungen (Teil B).
Die Stadt Renchen veröffentlicht hier die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren sowie die gültigen Bebauungspläne der Gemarkung. Bauherren und Planer können sich jederzeit darüber informieren, welche Baumöglichkeiten auf ihren Grundstücken bestehen.
Bauplätze
Hinweis: Derzeit stehen keine freien Bauplätze zur Verfügung.
Sofern Sie sich um einen städtischen Bauplatz bewerben wollen, lassen Sie uns bitte das ausgefülte Formular Bewerbung um einen Bauplatz zukommen.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlichkeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).
Kontaktpersonen für Offenlage:
Peter Pfeifer, Tel. 07843/707-35, Email: bauverwaltung @renchen.de
Sabine Dourthe, Tel. 07843/707-30, Email: s.dourthe@renchen.de