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Öffentliche Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Der Zweckverband Wasserversorgung Vorderes Renchtal beantragt die Teil-Aufhebung des Wasserschutzgebietes Nr. 220 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Renchener Allmendwald“ (Tiefbrunnen I und II) des Zweckverbandes Wasserversorgung Vorderes Renchtal auf Gemarkung Renchen. Die Teil- Aufhebung ist aufgrund der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen der Stadt Renchen (Tiefbrunnen 1 und 2) auf Gemarkung Renchen erforderlich. Durch die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 ergeben sich Überschneidungen mit dem bisherigen Wasserschutzgebiet Nr. 220. Da eine Überschneidung mehrerer Wasserschutzgebiete nicht zulässig ist, muss das Wasserschutzgebiet Nr. 220 in den Bereichen der Überschneidung aufgehoben werden.  

Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Städte Renchen und Oberkirch sowie die Gemeinde Appenweier. Es umfasst eine Fläche von 750,89 ha und gliedert sich in die weiteren Schutzzonen (Zonen III B und III A), die engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone I).  

Die beiden bestehenden Fassungsbereiche „Tiefbrunnen I“ und „Tiefbrunnen II“ liegen auf Flst. Nr. 6639/1 der Gemarkung Renchen. Die Zone II erstreckt sich auf Gemarkung Renchen. Die Zone III A erstreckt sich auf die Gemarkungen Renchen und Appenweier-Urloffen. Die Schutzzone III B erstreckt sich auf die Gemarkungen Renchen-Erlach und Oberkirch-Stadelhofen, Oberkirch-Zusenhofen und Appenweier-Urloffen. Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes ergeben sich aus den zugehörigen Planunterlagen.   
Das Landratsamt Ortenaukreis führt als zuständige untere Wasserbehörde das Wasserrechtsverfahren durch.

Der Antrag mit dem Entwurf der Rechtsverordnung und die zugehörigen Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 01. Juni 2026  bis einschließlich 30. Juni 2026 bei der Stadt Renchen, Hauptstraße 57, 77871 Renchen, Zimmer Nr. 1.2 und beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg, Zimmer Nr. 257 A, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Bedenken uns Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ortenau-kreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Landratsamt prüft die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt den Betreffenden das Ergebnis mit.   

Wir weisen auf Folgendes hin:   
1.    Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Bedenken oder Anregungen im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.   
2.    Für die Fristwahrung ist der Eingang der Bedenken oder Anregungen beim Landratsamt Ortenaukreis maßgeblich.  
   
Renchen, den 22.05.2026 
Stadt Renchen 
Stephanie Bartsch, Bürgermeisterin      


Verordnungsentwurf

Verzeichnis

Erläuterungsbericht

Erläuterungsbericht zur Abschätzung Wasserverbrauch

Hydrogeologisches Abschlussgutachten

Übersichtskarte M 1:25.000

Übersichtskarte Überschneidung Schutzzonen M 1:10.000

Übersichtskarte neue WSG-Abgrenzung M 1:10.000

Lageplan Zone I und II M 1:500

Übersichtslageplan Nord M 1:2.500

Übersichtslageplan Süd M 1:2.500

Übersichtslageplan Vorschlag Abgrenzung WSG M 1:5.000

Bestandspläne, Grundrisse und Schnitt Pumpenhäuschen mit Tiefbrunnen 1 M 1:50

Bestandspläne, Grundriss, Schnitt, Bohrprofil, Ausbauplan Tiefbrunnen 2 M 1:25 / 1:100