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Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben des Wasserschutzgebietes Nr. 015

Die Stadt Renchen beantragt die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen der Stadt Renchen (Tiefbrunnen 1 und 2) auf Gemarkung Renchen. Die Neuausweisung ist erforderlich, da die bisherige Ausdehnung des Wasserschutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Städte Renchen und Oberkirch. Es umfasst eine Fläche von 263,84 ha und gliedert sich in die weiteren Schutzzonen (Zonen III B und III A), die engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone I).

Die beiden bestehenden Fassungsbereiche „Tiefbrunnen 1“ und „Tiefbrunnen 2“ liegen auf Flst. Nr. 4102/3 der Gemarkung Renchen. Die zukünftige Zone II erstreckt sich auf Gemarkung Renchen. Die zukünftige Zone III A erstreckt sich auf die Gemarkungen Renchen und Renchen-Erlach. Die zukünftige Schutz-zone III B erstreckt sich auf die Gemarkungen Renchen, Renchen-Erlach und Oberkirch- Stadelhofen. Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes ergeben sich aus den zugehörigen Planun-terlagen. Das Landratsamt Ortenaukreis führt als zuständige untere Wasserbehörde das Wasserrechtsverfahren durch.

Der Antrag mit dem Entwurf der Rechtsverordnung und die zugehörigen Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 01. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026 bei der Stadt Renchen, Hauptstraße 57, 77871 Renchen, Zimmer Nr. 1.2 und beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg, Zimmer Nr. 257 A, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Bedenken uns Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Landratsamt prüft die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt den Betreffenden das Ergebnis mit.

Wir weisen auf Folgendes hin: 
1. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Bedenken oder Anregungen im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 
2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Bedenken oder Anregungen beim Landratsamt Ortenaukreis maßgeblich. 
Renchen, den 22.05.2026 
Stadt Renchen 
Stephanie Bartsch, Bürgermeisterin

Verordnungsentwurf

Verzeichnis

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte Grüneintrag M 1:10.000

Übersichtslageplan Grüneintrag M 1:2.500