Bekanntmachung zur
Die Stadt Renchen beantragt die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen der Stadt Renchen (Tiefbrunnen 1 und 2) auf Gemarkung Renchen. Die Neuausweisung ist erforderlich, da die bisherige Ausdehnung des Wasserschutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Städte Renchen und Oberkirch. Es umfasst eine Fläche von 263,84 ha und gliedert sich in die weiteren Schutzzonen (Zonen III B und III A), die engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone I).
Der Zweckverband Wasserversorgung Vorderes Renchtal beantragt die Teil-Aufhebung des Wasserschutzgebietes Nr. 220 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Renchener Allmendwald“ (Tiefbrunnen I und II) des Zweckverbandes Wasserversorgung Vorderes Renchtal auf Gemarkung Renchen. Die Teil-
Aufhebung ist aufgrund der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen der Stadt Renchen (Tiefbrunnen 1 und 2) auf Gemarkung Renchen erforderlich. Durch die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 ergeben sich Überschneidungen mit dem bisherigen Wasserschutzgebiet Nr. 220. Da eine Überschneidung mehrerer Wasserschutzgebiete nicht zulässig ist, muss das Wasserschutzgebiet Nr. 220 in den Bereichen der Überschneidung aufgehoben werden.