Schnurr, Marie
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
Öffnungszeiten | |
Montag-Freitag | 08.30-12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.30-18.00 Uhr |
- Telefon:
- +49 7843 70714
- Fax:
- +49 7843 707914
- E-Mail:
- m.schnurr@renchen.de
- Zimmer:
- 1.8
Aufgaben
Ich habe eine Mahnung erhalten - Wie soll ich mich verhalten?
Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden zusätzlich Mahngebühren (ein halbes Prozent des Mahnbetrags, mindestens 4 Euro und höchstens 75 Euro) und Säumniszuschläge (1 Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis abzurunden auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag) erhoben.
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten. Diesen Ärger können Sie entgegenwirken, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
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Bequemeres Zahlen per Lastschriftverfahren
Haben Sie auch den Überblick über die Zahlungstermine für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren etc. verloren? Haben Sie sich auch schon einmal über Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung geärgert? Sind Ihnen die Überweisungsgebühren Ihrer Bank zu hoch? Schaffen Sie Abhilfe indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir ziehen das Geld bequem per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein, für Sie gehören die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und Mahngebühren der Vergangenheit an.
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Die Stadt Renchen arbeitet ausschließlich im unbaren Zahlungsverkehr.
Unsere Bankverbindungen lauten wie folgt:
- Sparkasse Offenburg / Ortenau
IBAN: DE37664500500088800472
BIC: SOLADES1OFG
- Volksbank eG - Die Gestalterbank
IBAN: DE38664900000002980002
BIC: GENODE61OG1
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Buchungszeichen bzw. einen Verwendungszweck an.
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