Rathaus / WirtschaftTourismus

Knosp, Beate

Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag  08.30-12.00 Uhr
Donnerstag 14.30-18.00 Uhr
Telefon:
+49 7843 70712
Fax:
+49 7843 707912
 
 
E-Mail:
kasse@renchen.de
 
 
Zimmer:
1.8

Ämter

Unsere Aufgaben sind . . .

Fachgebiet 5.1 Pesonalwesen
Personalangelegenheiten

Fachgebiet 5.2 Finanzwesen
Finanzverwaltung
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
Controlling

Fachgebiet 5.3 Steuer- und Abgabewesen

Fachgebiet 5.4 Stadtkasse

Fachgebiet 5.5 Forst
Forstwirtschaft

 

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Aufgaben

Ich habe eine Mahnung erhalten - Wie soll ich mich verhalten?

Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden zusätzlich Mahngebühren (ein halbes Prozent des Mahnbetrags, mindestens 4 Euro und höchstens 75 Euro) und Säumniszuschläge (1 Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis abzurunden auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag) erhoben.
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten. Diesen Ärger können Sie entgegenwirken, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

  • Schnurr, Marie
  • Telefon: +49 7843 70714
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  • Zimmer: 1.8
  • Knosp, Beate
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  • Basler, Rita
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Bequemeres Zahlen per Lastschriftverfahren

Haben Sie auch den Überblick über die Zahlungstermine für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren etc. verloren? Haben Sie sich auch schon einmal über Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen  verspäteter Zahlung geärgert? Sind Ihnen die Überweisungsgebühren Ihrer Bank zu hoch? Schaffen Sie Abhilfe indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir ziehen das Geld bequem per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein, für Sie gehören die lästige Überwachung von Zahlungsterminen und Mahngebühren der Vergangenheit an.

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Zwangsvollstreckung bedeutet die zwangsweise Durchsetzung festgestellter Ansprüche. Unter Zwangsvollstreckung fällt das gesamte Gebiet von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. 
Bewegliches Vermögen ist z.B. das Mobiliar, das KfZ-  und sonstige Vermögensrechte des Schuldners. Ein wichtiger Faktor sind zudem die Forderungen gegen Dritte (Lohn-, Gehalts- und Kontopfändung etc.).
In das Gebiet des unbeweglichen Vermögens fallen z.B. Grundbesitz, Wohnungseigentum und das Erbbaurecht des Schuldners.

Reagiert der Schuldner auch nicht auf die Mahnung, erhält er von der Stadtkasse eine Vollstreckungsandrohung, in der die zwangsweise Einziehung der Forderungen angedroht wird. Diese Androhung ist auch als Bürgerservice zu sehen, da die Stadtkasse laut Gesetz schon nach der Mahnung vollstrecken könnte. Nachdem der Schuldner auch innerhalb einer Woche nach Zustellung der Androhung die Forderung nicht beglichen hat, werden Vollstreckungsmaßnahmen getroffen. Dies ist dann mit erheblichen Mehrkosten für den Schuldner verbunden, kommen doch diverse Nebenkosten zustande, die sich nach der Höhe des geschuldeten Betrags richten.

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Die Stadt Renchen arbeitet ausschließlich im unbaren Zahlungsverkehr.
Unsere Bankverbindungen lauten wie folgt:

  • Sparkasse Offenburg / Ortenau 
    IBAN: DE37664500500088800472
    BIC: SOLADES1OFG
  • Volksbank eG - Die Gestalterbank
    IBAN: DE38664900000002980002
    BIC: GENODE61OG1


Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das Buchungszeichen bzw. einen Verwendungszweck an.

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