Henke, Antje
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

- Telefon:
- +49 7843 70713
- Fax:
- +49 7843 707913
- E-Mail:
- a.henke@renchen.de
- Zimmer:
- 1.7.1
Ämter
Unsere Aufgaben sind . . .
Fachgebiet 5.1 Pesonalwesen
Personalangelegenheiten
Fachgebiet 5.2 Finanzwesen
Finanzverwaltung
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
Controlling
Fachgebiet 5.3 Steuer- und Abgabewesen
Fachgebiet 5.4 Stadtkasse
Fachgebiet 5.5 ForstForstwirtschaft
Aufgaben
- Henke, Antje
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- Fax: +49 7843 707913
- E-Mail: a.henke@renchen.de
- Zimmer: 1.7.1
Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren legt jede Kommune
in eigener Zuständigkeit fest. Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde selbst zuständig.
Wie setzt sich die Wasser- / Abwasserrechnung zusammen ?
Die
Rechnungsstellung erfolgt nur einmal jährlich. Für die ersten drei
Quartale werden Abschläge erhoben. Diese sind fällig am 01.04., 01.07.
und 01.10. Im Dezember werden die Zähler abgelesen und der
Jahresverbrauch ermittelt. Der Jahresverbrauch ist Grundlage für die
Jahresabrechung und die künftigen Abschlagszahlungen des Folgejahres.
Zur Abschlagsfälligkeit werden keine Rechnungen zugestellt.
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