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Aufgaben

Mahnungen

Ich habe eine Mahnung erhalten - Wie soll ich mich verhalten?

Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden zusätzlich Mahngebühren (ein halbes Prozent des Mahnbetrags, mindestens 4 Euro und höchstens 75 Euro) und Säumniszuschläge (1 Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis abzurunden auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag) erhoben.
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten. Diesen Ärger können Sie entgegenwirken, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 Ihre Ansprechpartner

Schnurr, Marie
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
Telefon:
+49 7843 70714
Fax:
+49 7843 707914
 
 
E-Mail:
m.schnurr@renchen.de
 
 
Zimmer:
1.8
Öffnungszeiten
Montag-Freitag   08.30-12.00 Uhr
Donnerstag14.30-18.00 Uhr
Knosp, Beate
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
Telefon:
+49 7843 70712
Fax:
+49 7843 707912
 
 
E-Mail:
kasse@renchen.de
 
 
Zimmer:
1.8
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag  08.30-12.00 Uhr
Donnerstag 14.30-18.00 Uhr
Basler, Rita
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
Telefon:
+49 7843 70714
Fax:
+49 7843 707914
 
 
E-Mail:
r.basler@renchen.de
 
 
Zimmer:
1.8
Öffnungszeiten
Montag - Freitag   08.30-12.00 Uhr
Donnerstag 14.30-18.00 Uhr