Aufgaben
Mahnungen
Ich habe eine Mahnung erhalten - Wie soll ich mich verhalten?
Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden zusätzlich Mahngebühren (ein halbes Prozent des Mahnbetrags, mindestens 4 Euro und höchstens 75 Euro) und Säumniszuschläge (1 Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis abzurunden auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag) erhoben.
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten. Diesen Ärger können Sie entgegenwirken, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ihre Ansprechpartner
- Telefon:
- +49 7843 70714
- Fax:
- +49 7843 707914
- E-Mail:
- m.schnurr@renchen.de
- Zimmer:
- 1.8
Öffnungszeiten | |
Montag-Freitag | 08.30-12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.30-18.00 Uhr |
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