Aufgaben
Abwassergebühren
Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren legt jede Kommune
in eigener Zuständigkeit fest. Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde selbst zuständig.
Wie setzt sich die Wasser- / Abwasserrechnung zusammen ?
Die Rechnungsstellung erfolgt nur einmal jährlich. Für die ersten drei Quartale werden Abschläge erhoben. Diese sind fällig am 01.04., 01.07. und 01.10. Im Dezember werden die Zähler abgelesen und der Jahresverbrauch ermittelt. Der Jahresverbrauch ist Grundlage für die Jahresabrechung und die künftigen Abschlagszahlungen des Folgejahres. Zur Abschlagsfälligkeit werden keine Rechnungen zugestellt.
in eigener Zuständigkeit fest. Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist die Gemeinde selbst zuständig.
Wie setzt sich die Wasser- / Abwasserrechnung zusammen ?
Die Rechnungsstellung erfolgt nur einmal jährlich. Für die ersten drei Quartale werden Abschläge erhoben. Diese sind fällig am 01.04., 01.07. und 01.10. Im Dezember werden die Zähler abgelesen und der Jahresverbrauch ermittelt. Der Jahresverbrauch ist Grundlage für die Jahresabrechung und die künftigen Abschlagszahlungen des Folgejahres. Zur Abschlagsfälligkeit werden keine Rechnungen zugestellt.
Ihre Ansprechpartner
Henke, Antje
Fachbereich 5, Personal- und Finanzverwaltung
- Telefon:
- +49 7843 70713
- Fax:
- +49 7843 707913
- E-Mail:
- a.henke@renchen.de
- Zimmer:
- 1.7.1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr