Erklärung zur Barrierefreiheit
Es besteht der Anspruch für alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung – selbstbestimmt leben zu können. Das geht nur ohne Barrieren.
Dieser Anspruch ist seit der Verabschiedung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes/ L-BGG, gesetzlich verankert.
1) Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Renchen ist bemüht, ihre Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain www.renchen.de.
2) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
3) Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.
Gebärdensprache: Es gibt bisher noch keine Seite in Gebärdensprache. Diese befindet sich in Arbeit.
Leichte Sprache: Es gibt bisher noch keine Seite in leichter Sprache. Diese befindet sich in Arbeit.
Wir bemühen uns trotzdem, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Anwendungen: Auf www.renchen.de und zugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.
Dokumente: Nicht alle Dokumente, insbesondere PDFs, sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
4) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.03.2023 erstellt.
5) Feedback und Kontaktangaben
Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel oder Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
6) Durchsetzungsverfahren
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der neuen Regularien ist in jedem Land eine Durchsetzungsstelle einzurichten. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. Zu diesem Zweck wurde in Baden-Württemberg bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Kontakt: poststelle@bfbmb.bwl.de