Aus der Arbeit des Gemeiderats
Die letzte Gemeinderatssitzung fand am Montag den 15.09.2025, um 19.00 Uhr im Rathaus Renchen, Bürgersaal, Hauptstr. 57, Renchen, statt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ingenieurbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim gemäß dem vorliegenden Honorarvorschlag mit der Durchführung der weiteren Schritte zu beauftragen. Das Untersuchungsgebiet umfasst rund 29,7 km². Hierbei wird die gesamte Ortslage, mit allen zufließenden Hangflächen betrachtet.
Im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebiets "Ziegelweg-Muhrhag" in Renchen stimmte der Gemeinderat der in der Sitzung vorgestellten Erschließungsplanung zu und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahme gemeinsam mit dem Erschließungsträger umzusetzen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat, den Auftrag für die Elektroarbeiten im Zuge der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage der Kronenhalle Erlach, an die Firma Elektro Junker GmbH, aus Schutterwald, zum Angebotspreis von 72.925,26 € brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat Renchen stimmte dem Bauantrag für den Neubau eines Wohnheims mit betreuten Wohngemeinschaften für 16 Menschen mit Behinderungen, sowie einem Schuppen für eine Müll-, Geräte- und Fahrradabstellfläche auf dem Grundstück Flst. 8065 und Flst. 8157, Blumenau 17 in Renchen zu. Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Der Gemeinderat Renchen stimmte auch dem Bauantrag für den Neubau von sieben betreuten Wohnungen der Behindertenhilfe und einem Schuppen auf dem Grundstück Flst. 8159 und 8159/1 Finkenweg 16 in Renchen zu. Der beantragten Befreiung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters konnte zugestimmt werden. Das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 Baugesetzbuch (BauGB) wurde erteilt.
Der Gemeinderat stimmte im darauffolgenden Tagesordnungspunkt dem Bauantrag für den Neubau einer Werkhalle und einer Produktionshalle für Folienverarbeitung und 3D-Druck in der Kniebisstraße in Renchen, Flst. 3344/1 und 3399 zu und erteilte das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 33 BauGB.
Im letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung lehnte der Gemeinderat den Antrag nach § 34 Gemeindeordnung (GemO) auf Umsetzung von weiteren zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Projektsteuerung beim Glasfaserausbau in Renchen umzusetzen, ab.
In der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung wurde in einer Personalangelegenheit entschieden.