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Grundsteuerhebesätze

13.01.2025

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden festgesetzt

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 677 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 253 v.H.

der Steuermessbeträge.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer