
"Bei mir bist Du schön", Konzertabend mit dem Prestel-Mettbach-Trio
23.05.2013 - 20:00Vernissage: Erwin Görlach. Stimme zwischen Orten und Zeiten
07.06.2013 - 19:00
Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Deutschen und alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde angemeldet haben.
Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Kommunalwahl sind Sie als Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie
Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.
Weitere Informationen finden Sie hier: