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Aus der Arbeit des Gemeinderats

Die vorletzte Gemeinderatssitzung fand am Montag, den 29.04.2013 um 19.00 Uhr im Bürgersaal der Stadt Renchen statt.

Im ersten Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat dem Entwurf des Jahresabschlusses des „Zweckverbandes Vorderes Renchtal“ für das Wirtschaftsjahr 2012 zu und nahm den Geschäfts- und Lagebericht zur Kenntnis. Gleichzeitig wurden die Vertreter der Stadt ermächtigt, bei der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen. Weiter stimmte der Gemeinderat dem Haushalt des Abwasserverbandes „Vorderes Renchtal“ für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Gesamtvolumen von 2.039.600,-- € zu und ermächtigte die Vertreter der Stadt bei der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen.

Danach nahm das Gremium den Bericht der Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) aus Stuttgart über die vorbereitende Untersuchung im Sanierungsgebiet „Stadtkern II“ zustimmend zur Kenntnis und stimmte den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung zu.

Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wurde eine Sanierungssatzung für das Gebiet Renchen, „Stadtkern II“ beschlossen. Grundsätzlich geht es darum, städtebauliche Missstände, die in funktionalen und strukturellen Mängeln liegen können zu beseitigen und gleichzeitig die Gebäudesubstanz und Wohnqualität sowie das Ortsbild und den Straßenraum aufzuwerten.

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Frist in der die Sanierung „Stadtkern II“ durchgeführt werden soll, wurde bis zum 31.12.2020 festgelegt.

Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten gem. Städtebauförderungsrichtlinie. Der Zuschuss wird in der Regel auf max. 30.000,--  € begrenzt. Für städtebaulich bedeutende Gebäude insbesondere Kulturdenkmale ist eine Erhöhung der Förderquote um bis zu 15 % auf Grundlage einer Einzelfallentscheidung möglich. Die Maximalförderung wird entsprechend angepasst. Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten. Abweichungen bei der Förderquote oder der Maximalförderung sind im begründeten Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. Die Verwaltung wurde ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.

Abbruch- und Abbruchfolgekosten werden mit einer Förderquote von 80 % erstattet. Einer Erstattung des Substanzverlustes wird nicht vorgesehen. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. Die Verwaltung wurde auch hier ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.

Die Verwaltung wird die Erarbeitung von Gestaltungsgrundsätzen veranlassen und beim Abschluss von Erneuerungsvereinbarungen zu Grunde legen. Die Außengestaltung von Baumaßnahmen ist von den Eigentümern regelmäßig vor Baubeginn mit der Verwaltung abzustimmen. Die Verwaltung wurde deshalb ermächtigt, mit privaten Eigentümern die wesentlichen Gestaltungspunkte einer Bauaufgabe aus zu verhandeln und vertraglich festzuhalten. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes.

Mit der Sanierungsdurchführung wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde beschlossen im Jahr 2015 die Baden-Württembergischen Literaturtage in Renchen durchzuführen. Die Stadt Renchen ist damit 2015 Literaturhauptstadt des Landes Baden-Württemberg und festigt, vor dem großen Erbe Grimmelshausens, ihren Ruf als Literaturstadt.

Weiter erteilte der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen gem. § 36 i.v.m. § 35 Baugesetzbuch zum Umbau und der Sanierung eines Wohnhauses, sowie hinsichtlich des Anbaus eines Treppenhauses und Wintergartens, auf dem Grundstück Flst.Nr. 402 (Reiersbacher Str. 85), die die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen erhalten bleibt.

Anschließend wurde das erforderliche Einvernehmen zur Errichtung von Pferdeställen auf den Grundstücken 2810/1 und 2807 (Reiterweg 1) gem. § 36 i.V.m. §§ 35, 30 Baugesetzbuch erteilt.

Der Gemeinderat erteilte weiter das erforderliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m § 35 Baugesetzbuch zur Errichtung eines Mobilstalles für Geflügel auf dem Grundstück Flst.Nr. 6038/3 (Maiwald 10).

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung beschloss das Gremium die in der Tischvorlage aufgeführten Spenden für das 1. Quartal 2013 anzunehmen.

In der darauffolgenden nichtöffentlichen Sitzung wurde in einer Personalangelegenheit entschieden und die Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Ortsteil Ulm beschlossen. Weiter wurde der Verpachtung eines städtischen Grundstücks zugestimmt.